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DSGVO Tresore für Dokumente & Datenträger

Am 25. Mai 2018 trat die EU-weit die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft. Die DSGVO betrifft sämtliche Unternehmen, Vereine und Selbstständige welche personenbezogenen Daten in jeglicher Art und Weise verwenden. Das beinhaltet die Erhebung, die Verarbeitung, das Speichern sowie die Analyse von persönlichen Daten.

Eine elementare Neuerung ist die sogenannte Rechenschaftspflicht, welche praktisch eine Beweislastumkehr im Datenschutzrecht verankert. Diese schreibt vor, dass jederzeit der Nachweis erbracht werden muss, dass die persönlichen Daten nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden. Dafür sind weitgehende Dokumentationspflichten zu erfüllen und zumindest in komplexeren Organisationen ist die Erfüllung der Nachweispflicht nicht möglich, sofern kein Datenschutzmanagement eingerichtet wurde. Hierbei stellt sich die Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen werden für den Schutz der Daten in Papier- als auch Datenträgerform ergriffen und sind selbige angemessen und ausreichend?

Welcher Tresor eignet sich für eine DSGVO-konforme Aufbewahrung?

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geht die Verantwortung für den sicheren und gesetzeskonformen Umgang personenbezogener Daten auf die jeweiligen Unternehmen über. Die Aufbewahrung von Kunden-, Bewerber- und Mitarbeiterdaten in unverschlossenen Schränken im Keller oder Dachboden ist nicht länger zulässig.

Entsprechend der DSGVO müssen die Daten selbstverständlich nicht nur wiederauffindbar sein, sondern es wird auch eine sichere und gesetzeskonforme Aufbewahrung vorausgesetzt! Dafür bietet sich je nach Menge und Anzahl der Daten ein Dokumententresor oder ein feuerfester Aktenschrank an. Im Falle von elektronischen Daten, sind Sie mit einem brandsicheren Datentresor auf der sicheren Seite.

Brauche ich nach der DSGVO einen Tresor?

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geht die Verantwortung für den sicheren und gesetzeskonformen Umgang personenbezogener Daten auf die jeweiligen Unternehmen über. Die Aufbewahrung von Kunden-, Bewerber- und Mitarbeiterdaten in unverschlossenen Schränken im Keller oder Dachboden ist nicht länger zulässig.

Handelt es sich um persönliche Daten in Papierform, empfehlen wir einen Dokumententresor mit einem Feuerschutz von mindestens 30 Minuten. Sollten Sie mehr als 20 Ordner zu verwahren haben, kommen Sie an einen versperrbaren und feuerfesten Aktenschrank nicht vorbei.

Für sensible Daten in elektronischer Form eignet sich ein Datentresor am besten. Sie schützen Datenträger nicht nur vor der Zerstörung durch Feuer, sondern auch vor Magnetismus und Löschwasser. Zertifizierte Datentresore bieten einen Feuerschutz von 30, 60, 90, 120 und sogar 180 Minuten.